Wiederaufnahme des Ruderbetriebes
Liebe Ruderinnen und Ruderer des Kitzinger Ruderverein,
es ist wieder soweit, zumindest in kleinen Schritten werden auch wir ab Montag, den 11. Mai den Ruderbetrieb im Kitzinger Ruderverein von 1897 e.V. teilweise wieder freigeben.
Die am Dienstag dieser Woche beschlossenen und veröffentlichten Lockerungen zur Corona Pandemie der Bayrischen Landesregierung erlauben es uns, dies zu tun.
Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV), vom 5. Mai 2020
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/240/baymbl-2020-240.pdf
(1) Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren
Nutzung sind grundsätzlich untersagt.
(2) Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und
Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen,
2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. *- Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m ist einzuhalten
3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen,
4. kontaktfreie Durchführung,
5. keine Nutzung von Umkleidekabinen,
6. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
7. keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
9. keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der
Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche
Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig,
10. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
11. keine Zuschauer.
* § 1 Abs.: Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
Unter strenger Einhaltung des Hygieneplans (s.a. Anhang zu diesen Informationen), den wir für den Verein erstellt haben, wird das Bootshaus am Montag ab 7.00 Uhr wieder geöffnet.
Das Gartenkaffee und die Umkleidekabinen/Duschen bleiben weiterhin geschlossen.
Folgende Bootsklassen, bzw. Boots-Besatzungskombinationen sind für erfahrene, selbstständige Ruderer ab Montag möglich!
Einer ==> 1 Ruderer (selbstständiges Ein- und Aussteigen)
Zweier ==> 2 Ruderer, aus einer häuslichen Gemeinschaft.
Dreier ==> 2 Ruderer, Abstandsregel mind. 1,5 m ist gewährleistet.
Alle weiteren Bootsklassen und Kombinationen sind leider noch nicht erlaubt!
Ergometertraining im Freien und mit maximal 5 Personen und einem Mindestabstand von 1,5 m ist ebenfalls erlaubt.
Wir bitten zusätzlich zur Boots- und Ruderordnung um die Einhaltung der Hygieneregeln!
Aufgrund der reduzierten Anzahl nutzbarer Boote, haben wir bis auf weiteres folgende Trainingszeiten festgelegt.
Wir bitten um entsprechende, einvernehmliche Einteilung der verfügbaren Boote.
Montag
18.00 Uhr Jugendliche (Hannah Drenkard, Thomas Kern, Michael Bedö)
Dienstag
16.00 Uhr Dienstagsgruppe (Heinrich Hertkorn, Walter Mayer)
18.00 Uhr Selbstständige Ruderer (Thomas Turba)
Mittwoch
18.00 Uhr Erwachsene (Margot Junker, Burkhard Volbers)
Donnerstag
18.00 Uhr Jugendliche - keine Anfänger (Gerd Bock)
Freitag
16.00 Uhr Dienstagsgruppe (Heinrich Hertkorn, Walter Mayer)
Sonstige Termine täglich:
Allgemeiner Ruderbetrieb nur nach Vereinbarung mit Übungsleitern. Keine Anfänger!
Sobald weitere Lockerungen veröffentlicht werden, werden wir wieder sehr genau prüfen, welche weiteren Optionen sich für den Ruderbetrieb des Kitzinger Ruderverein ergeben.
Der Vorstand behält sich ferner vor, die vorstehenden Übergangs-Regelungen jederzeit, soweit erforderlich, einer veränderten Sach- oder Rechtslage anzupassen.
Euer Vorstand